Die Suchmaschine des Gerichtshofs zum Verfahrensstadium (SOP) erlaubt es den Parteien lediglich, sich über den aktuellen Verfahrensstand einer Beschwerde zu informieren, die:
  • Einem juristischen Spruchkörper zugewiesen wurden
  • Nicht anonym sind
  • Am Gerichtshof anhängig sind oder im Laufe der vergangenen beiden Jahre bearbeitet wurden.
Wenn die Beschwerde, die Sie suchen, nicht den obigen Kriterien entspricht, erscheint die folgende Mitteilung: 'Zu dieser Beschwerde liegen keine Angaben vor.' Bitte beachten Sie, dass Informationen zum Verfahrensstadium einer Beschwerde erst zwei Monate nach Änderung des Verfahrensstadiums einer Beschwerde verfügbar sind.